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Unternehmenssteuerreform 2008
Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform haben sich Regelungen für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern verändert.
Zudem entfällt die degressive Abschreibung. Ab 1.1.2008 ist die degressive Abschreibung im Steuerrecht nicht mehr zulässig - damit wird steuerrechtlich für nach dem Stichtag zugegangene Anlagengüter nur noch eine lineare Abschreibung möglich.
Oben genannte Änderungen erfordern eine Anpassung von SAP Business One.
Wir werden in diesem Hinweis einen möglichen Lösungsansatz darstellen, der u.U.eine korrekte Umsetzung der neuen Regelungen ermöglicht. Sollten Sie weitergehende Informationen zur Unternehmenssteuerreform 2008 benötigen, wenden Sie sich bitte diesbezüglich an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
1. GWG - Geringwertige Wirtschaftsgüter
Im SAP Business One kann diese neue GWG-Regelung innerhalb der Anlagenbuchhaltung folgendermassen umgesetzt werden:
Einzelbehandlung der einzelnen GWG´s sowie die Sammlung aller GWG´s eines Jahres in einer Anlagenklasse je Jahr. Diese werden damit im Anlagengitter als Sammelposten ausgewiesen.
Vorbereitende Maßnahmen in der SAP Business One Anlagenbuchhaltung:
Hinweis: Einstieg in SAP Business One bei aktivierter Funktion Anlagenbuchhaltung!
Administration -> Definition -> Anlagenbuchhaltung -> Anlagenklassen festlegen
Auf vorhandenen Datensatz "Geringwertige Wirtschaftsgüter" positionieren. Änderung der max. Betragsgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter auf max. 150 EUR.
Optional: Anlegen einer neuen Abschreibungsart "GWG 5J" mit linearer Abschreibung.
Anlegen einer neuen Anlagenklasse "Geringwertige Wirtschaftsgüter (150-1000 EUR) 2008" mit den Grenzen 150,- EUR bis 1000,- EUR (Grenzen nur in Version 2007a)
In allen weiteren Jahren sollten Sie zukünftig jeweils eine neue Anlagenklasse erstellen.
2. Abschaffung der degressiven Abschreibung
Hinweis: Einstieg in SAP Business One bei aktivierter Funktion Anlagenbuchhaltung!
Administration -> Definition -> Anlagenbuchhaltung -> Anlagenklassen festlegen
In allen vorhandenen Anlagenklassen sollte evtl. vorhandene Degressive Vorschlagswerte der Abschreibungsart auf einen linearen Vorschlagswert umgestellt werden.
Im unten aufgeführten pdf-Dokument finden Sie detailiert Ursachen, Voraussetzungen, Lösungen und vorbereitende Maßnahmen.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie gerne mit uns in Kontakt treten.


